Wasserrahmenrichtlinie
Die Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft (WRRL) ist am 22.12.2000 in Kraft getreten. Mit dem Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt fiel der Startschuss für eine integrierte Gewässerschutzpolitik in Europa, die auch über Staats- und Ländergrenzen hinweg eine koordinierte Bewirtschaftung der Gewässer innerhalb der Flusseinzugsgebiete bewirken wird.
Der Schutz und die Verbesserung des Zustandes aquatischer Ökosysteme ist eines der übergeordneten Ziele der Wasserrahmenrichtlinie.
Das Land Sachsen-Anhalt bietet den verantwortlichen Verbänden eine 100%ige Förderung zur Umsetzung der Ziele.
Der Ehle/Ihle Verband beteiligt sich mit ambitionierten Maßnahmen an diesem europaweiten Vorhaben.
Möckern
Anfang 2023 wurde im Zuge der EU-WRRL im Bereich Schlosspark in Möckern damit begonnen, die Ehle wieder ökologisch durchgängig zu gestalten. Dabei werden Querbauwerke in der Ehle entfernt, bzw. umgangen. Weiterhin ist vorgesehen, die Sedimente in den Gewässern im Bereich des Schlossparks zu entfernen. Die Arbeiten im Schlosspark sollen bis Ende 2023 beendet sein. Finanziert wird dieses Vorhaben zu 100 % über Fördermittel.
Burg
Weitere Projekte im Rahmen der EU-WRRL sind die Öffnung eines verrohrten Gewässers in Burg. Der Molkenbruchgraben in Burg verläuft durch eine Betonrohrleitung. Diese Leitung soll demontiert und der Graben renaturiert werden. Dadurch wird neuer Lebensraum hergestellt und weiterhin wird der schnelle Wasserabfluss durch eine Rohrleitung verhindert. Das Wasser verbleibt somit länger in der Fläche und tritt somit den Dürreerscheinungen der letzten Jahre entgegen.
Dieses Projekt befindet sich mittels Finanzierung durch die EU-WRRL in der Planungsphase, die 2023 abgeschlossen werden wird. Mit einer baulichen Umsetzung ist nicht vor 2024 zu rechnen.
Grünthal
In der Ihle in Grünthal verhindert eine Sohlschwelle inkl. eines Brückenpfeilers den ungehinderten Aufstieg von aquatischen Lebewesen über Grünthal hinaus. Diese sollen rückgebaut werden.
Dieses Projekt befindet sich mittels Finanzierung durch die EU-WRRL in der Planungsphase, die 2023 abgeschlossen werden wird. Mit einer baulichen Umsetzung ist nicht vor 2024 zu rechnen.
Niegripp
Der Ehle / Ihle Verband entschlammte schrittweise bis 2018 etwa 4 km des Niegripper Altkanals. Der Durchlass unter der Landstraße zwischen Burg und Niegripp (Niegripper Chaussee am Kanalstübchen) wurde im Rahmen der EU-WRRL bis August 2020 umgebaut, um den Wasseraustausch zwischen den einzelnen Abständen zu ermöglichen und um die ökologische Durchgängigkeit zu erhöhen. Die Arbeiten in Niegripp sind für den UHV numehr abgeschlossen. Der Erfolg der Maßnahme ist offensichtlich. Der Wasseraustausch findet statt und die Wasserqualität ist deutlich verbessert. Ziele dieser Maßnahme sind
- die weitere Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit von der Elbe bis zum Elbe-Havel-Kanal
- Anreicherung aller vier BA mit nährstoffarmen und sauerstoffreichen Elbwasser (Frischwasserzufuhr)
- Verbesserung der ökologischen Vernetzung des regionalen und lokalen aquatischen Gesamtsystems
- Verbesserung der genetischen Verbindung der einzelnen Lebensgemeinschaften untereinander
- Verbesserung des Austausches von Jungfischgemeinschaften
- Aktivierung Fischzug (Karpfenartige, Hechte, Barsche …).
Niegripp - Durchlass
Niegripp - Entschlammung
Beeke Detershagen
Der Ehle / Ihle Verband beabsichtigt die Beeke zwischen Burg und Detershagen zu renaturieren.
Das Gebiet der Beeke befindet sich in der Norddeutschen Tiefebene und wurde durch die Saale- und Weichselvereisung im Relief und hinsichtlich der oberflächennahen Substrate geprägt. Das Gewässer befindet sich in flachwelligen Grundmoränen, Talsandgebieten und Urstromtallagen. Die Gewässerbettsubstrate werden aktuell durchweg aus feinkörnigen Kiesen, Sanden sowie periglazial entstandenen organischen Bildungen gestellt. Ehemalige kiesgeprägte Gewässerabschnitte wurden durch Gewässerausbau und Gewässerunterhal-tung verändert.
Die zuvor genannten glazial gebildete Landschaft besitzt nur eine geringe Reliefenergie und somit ein stark nivelliertes und schwach bis mittel geneigtes Gelände. Weiträumig befindet sich die Beeke in einem Gebiet mit geringen Grundwasserflurabständen und ist so in der Regel ganzjährig wasserführend. In der Dürre seit 2018 war teilweise ein Trockenfallen der Beeke festzustellen.
Die Beeke liegt nicht mehr in ihrem ursprünglich mäandrierenden Flurstück und durchschneidet daher willkürlich Flurstücksgrenzen. Ziel ist es, die Beeke ähnlich ihrem alten Flurstück in das ehemalige Flussbett zurückzulegen und den Fließweg zu verlängern. Das Flurstück soll dabei allerdings eine deutlich größere Bereite erhalten als die bisherige Flurstücksbreite von ca. 3 bis 5 m. Dieses neu zu vermessende Flurstück soll in möglichst kommunale Hand übergehen. Details werden erst im Zuge eines Fortganges der Vorplanung zu besprechen sein. Kosten sollen für die Anlieger, Bewirtschafter und die Kommune nicht anfallen. Eine Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde wird eingeholt.
Durch dieses Vorhaben soll ein höherer Wasserrückhalt in der Fläche durch einen längeren Verbleib des Wassers in der Landschaft realisiert werden. Ziel ist es den Wasserabfluss zu drosseln und eine vollständige Entleerung des Gewässer zu vermeiden und bei höheren Wasserständen dennoch für eine Entwässerung zu sorgen. Ermöglicht werden soll außerdem die eigendynamische Entwicklung der Beeke mit Beschattung durch Uferbewuchs und der Akzeptanz von Uferabbrüchen. Diese Akzeptanz wird umso höher sein, je weniger landwirtschaftlich genutzte Flächen von einem Uferabbruch betroffen sein können.
Durch kleinräumiges Mähen und Krauten zur Abflusssicherung der Beeke im Zusammenspiel mit mehr Biodiversität soll der neue Beekeverlauf für einen möglichst langen Verbleib des Wassers im Entstehungsgebiet sorgen. Das ökologisch bedeutsame Ufer mit seiner Vegetation soll zukünftig möglichst nicht angetastet werden. Um sowohl ein vollständige Entleerung der Beeke zu vermeiden und auch einen für die Entwässerung ausreichenden Abfluss zu sichern, ist die Integration der bestehenden Stauanlage oder von neu zu schaffenden Sohlschwellen zu klären.
Bevor das Vorhaben bautechnisch geplant wird, wird die Grundstücksverfügbarkeit geprüft. Unmittelbar angrenzend befinden sich Flächen im Eigentum LSA oder der Landgesellschaft. Über eine Flurbereinigung mit Flächentausch soll das Gewässergrundstück in breiterer Form als derzeit vorhanden neu entstehen. Das ALFF Altmark wird bei grundsätzlicher Bereitschaft ein entsprechendes Verfahren durchführen. Die Grundstücksgrößen bzw. die Größen im Verhältnis des Bodenwertes für die Flächen im Privateigentum sollen konstant bleiben, jedoch so in einer Entfernung zur Beeke angeordnet werden, dass ein beidseitiger großer Gewässerschonstreifen ohne intensive Landwirtschaft entsteht.