Gewässerausbau
Bei Gewässerausbaumaßnahmen handelt es sich regelmäßig um Maßnahmen, die zu einer wesentlichen Veränderung am Gewässer führen. Hier trennt der Gesetzgeber eindeutig zwischen wesentlicher Veränderung -> Ausbau und Gewässerunterhaltung -> Erhalt des Zustandes.
Damit ist auch eine eindeutige Trennung der Finanzierung geregelt. Gewässerausbaumaßnahmen dürfen nicht aus Beiträgen zur Gewässerunterhaltung finanziert werden.
Sie unterliegen der Finazierung durch den jeweils Vorteilhabenden.
Zu ausgewählten Bauprojekten können Sie sich unter /der Verband > ausgwählte Bauprojekte / informieren.
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ausgewählte Bauprojekte